der erfolgreiche Abschluss einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss zusammen mit
einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege
einer erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer
Sie sollten bei Ausbildungsbeginn 18 Jahre alt sein
Ausbildungsvertrag
Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem der Träger der praktischen Ausbildung ab.
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Für das Leben lernen
Ausbildung
Gemäß des Pflegeberufegesetzes sowie der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umfasst die Ausbildung den theoretischen und praktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung.
Umfang: 2.100 Stunden vorwiegend im Blockunterricht und einzelnen Studientagen
Vermittlung von Kompetenzen:
Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen
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Praktische Ausbildung
Umfang: 2.500 Stunden
erstes und zweites Ausbildungsdrittel:
Orientierungseinsatz
stationäre Akutpflege
stationäre Langzeitpflege
ambulante Akut- / Langzeitpflege
pädiatrische Versorgung
letztes Ausbildungsdrittel:
Vertiefungseinsatz
psychiatrische Versorgung
weiterer Einsatz nach Wahl
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Ausbildungsträger
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